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Kochen mit Jugendlichen

Wir kochen zusammen ein typisches italienisches Gericht – Ravioli: Dose auf warm gemacht fertig!

Nein – wir doch nicht und ihr schon gar nicht. Wir wollen richtig kochen.

Vielleicht zieht ihr demnächst aus, vielleicht wollt ihr auch einfach immer selbständiger werden, vielleicht habt ihr einfach Lust auf gemeinsames Kochen.

Warum auch immer bei uns seid ihr richtig.

Nehmt ihr die Challenge an ?

Dann kommt am:

Freitag, 08. Mai 2026 um 17:30 Uhr ins Paul-Gerhardt-Haus.

Aus organisatorischen Gründen

bitten wir, dich bis zum 27.April 2026 im Gemeindebüro unter:

gemeindebuero_urmitz-muelheim@ekir.de anzumelden.

Wir freuen uns auf euch!

Yvonne Koch

 

Änderung KU-Unterricht im Januar 2026

Liebe Konfirmandinnen und Konfirmanden,

ich hoffe, ihr seid alle gemeinsam mit euren Familien gut ins neue Jahr gestartet und genießt den letzten Ferientag.

Es gibt eine kleine Änderung bei den Unterrichtsterminen im Januar:

Der Unterricht findet statt am 16.01. und am 23.01.2026.

Der Elternabend für Fragen rund um die Konfirmation findet am 20.02.2026 um 17:00 Uhr im Anschluss an den Unterricht statt.

Erinnerung: Am 29.03.2026 findet der Jubiläumsgottesdienst statt, für den Anwesenheitspflicht besteht

Mit lieben Grüßen

Marina Stahlecker-Burtscheidt

FAQ – Tauffest

Welcher Pfarrer, welche Pfarrerin tauft?

Falls Sie zu einer Gemeinde gehören, die sich zum Tauffest angemeldet hat, ist zunächst die dortige Pfarrerin oder Pfarrer, Prädikantin oder Prädikant zuständig. Es kann auch einmal sein, dass von jemand anderem getauft wird – da eine Gemeinde zurzeit keine Pfarrperson hat oder wenn sich aus einer Gemeinde besonders viele Täuflinge anmelden.

Kostet das Tauffest etwas?

Nein, Sie sind eingeladen. Allerdings wird es im Laufe des Gottesdienstes eine Spendensammlung geben, die sogenannte Kollekte, für einen guten Zweck.

Benötigen wir Taufpaten?

Ja, sofern der Täufling unter 14 Jahre alt ist. Taufpatinnen und -paten müssen nicht evangelisch sein. Sie müssen aber einer christlichen Kirche angehören. Sie können also auch z.B. eine katholische Taufpatin benennen. Es braucht einen Nachweis der Patinnen und Paten, dass sie einer christlichen Kirche angehören. Diesen Nachweis erhält man in der Regel bei der Kirchengemeinde, in der man zur Zeit wohnt.

Wir haben keine Paten, was machen wir?

Dafür suchen wir mit Ihnen gemeinsam nach einer Lösung. Bitte sprechen Sie den Pfarrer oder die Pfarrerin Ihrer Wohnortgemeinde an!

Können wir unser Kind taufen lassen, wenn wir selbst nicht mehr in der Kirche sind?

Ja, das ist möglich. Wir werden für diesen Fall eine Lösung finden. Bitte sprechen Sie mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin Ihrer Wohngemeinde darüber.

Gibt es eine Verpflegungsmöglichkeit?

Nach dem Gottesdienst gibt es ein Kaffee-und-Kuchen-Buffet mit kalten und warmen Getränken. Es ist kostenlos. Bitte bringen Sie Picknick-Geschirr für sich und Ihre Gäste mit! Bitte beachten Sie unser Alkohol-Verbot.

Sie können auch beim Betreiber des Stattstrands kleine Gerichte und alkoholfreie Getränke käuflich erwerben.

Was passiert, wenn es regnet?

Dann feiern wir trotzdem. Auf dem Gelände werden Pavillons und Zelte stehen, die uns vor starker Sonne und Regen schützen.

Dürfen Hunde mit in den Gottesdienst?

Der Stattstrand ist leider für Hunde unzugänglich.

Wird die Taufe in der Mosel vollzogen?

Wir besprechen in den Workshops bzw. den Einzelgesprächen, wie Sie es gerne halten möchten. Es gibt die Möglichkeit, bis zu den Knöcheln in die Mosel zu gehen und dort zu taufen. Oder wir bleiben am Strand und taufen aus Taufschalen.

Was ist mit Foto- und Filmaufnahmen?

Natürlich wollen Sie dieses Ereignis für das Familienalbum festhalten. Dazu wird es ausreichend Gelegenheit geben. Nur der Moment der Taufe selbst lässt sich mit keiner Kamera und keinem Handy wirklich einfangen. Daher bitten wir Sie, in diesem besonderen Augenblick von Fotos abzusehen.

Es werden Medien vor Ort sein, die diese öffentliche Veranstaltung begleiten werden. Beim Tauffest werden Fotos und Filmaufnahmen gemacht. Die Aufnahmen dienen zur öffentlichen Berichterstattung und zur Dokumentation in Printmedien und ggf. deren Onlinepräsenzen, sowie auf den Websites der Kirchengemeinden und in den sozialen Medien. Mit Betreten des Stattstrands willigen Sie ausdrücklich in die Veröffentlichung von Fotos oder Filmsequenzen ein, auf denen Sie als Teil der Veranstaltung erkennbar abgebildet sind. Sollten Sie während des Fotografierens oder Filmens bemerken, dass der Fokus auf Sie als einzelne Person gerichtet ist, haben Sie das Recht und die Möglichkeit, den Fotografen /den Filmenden darauf hinzuweisen, dass Sie nicht als Einzelperson hervorgehoben fotografiert oder gefilmt werden möchten.

Gibt es eine Kleiderordnung?

Nein, kommen Sie einfach so, wie Sie sich wohlfühlen – ob festlich oder leger. Achten Sie auf dem Wetter angemessene Kleidung und gegebenenfalls auf Sonnenschutz.

In der Mosel besteht Badeverbot! Deshalb brauchen Sie keine Badebekleidung. Wenn Sie die Taufe im knöcheltiefen Wasser wünschen, nehmen Sie jedoch unbedingt Badeschuhe mit und allenfalls Ersatzhosen.

Da es sich um Strandgelände handelt, raten wir zu entsprechendem Schuhwerk.  

Gibt es Kinderbetreuung?

Bitte beachten Sie: Eltern und Erziehungsberechtigte sind für die Sicherheit ihrer Kinder selbst verantwortlich. Der Veranstalter des Tauffestes lehnt jede Verantwortung und Haftung ab.

Ausgebildete Sanitäter und Rettungsschwimmer sind vor Ort.

Was ist beim Gottesdienst zu beachten?

Wir feiern gemeinsam einen entspannten Familiengottesdienst, singen, hören zu und genießen die besondere Atmosphäre unter freiem Himmel. Wir bitten Sie deshalb, während des Gottesdienstes nicht zu essen, zu rauchen oder laut zu reden.

Wie kommen wir am besten zum Tauffest?

Der Stattstrand hat einen Parkplatz in Metternich. Von dort weisen Ihnen Helferinnen und Helfer den Weg zum Eingang. Eine Anfahrt mit dem Bus ist auch möglich. Wir planen einen Wegweiser von den Bushaltestellen.

KU-Unterricht

Liebe Konfirmanden,

vielen Dank für eure tolle Ideen bei der Gestaltung der „Ewigkeitskisten“!

Wir treffen uns an folgenden Freitagen:

Im Dezember:

am 05.12.2025 und  12.12. 2025

Im Januar:

 am 16.01. 2025 und voraussichtlich am 30.01. 2026.

Der 30.1. 2026 ist unter Vorbehalt- hier bitte auf der Homepage schauen, ob er ausfällt.

Im Februar:

 06.02./ 20. und 27.02.2026

Im März: 

 06.03./ 13.03. und 20.03. 2026.

Am 29. März 2026 nach dem Gottesdienst, zu dem ich darum bitte, dass alle Konfirmanden kommen, sammelt unsere Presbyterin Frau Rech die Karten mit den 12 Unterschriften ein, die Zulassung zur Konfirmation erteilt Sie dann.

Mit lieben Grüßen

Marina Stahlecker-Burtscheidt