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Trauung

Sie haben vor zu heiraten – herzlichen Glückwunsch.
Sie haben Fragen rund um die kirchliche Trauung- wir suchen gerne mit Ihnen gemeinsam nach Antworten Tel. 02630-1423.
Trauungen in unserer Gemeinde sind möglich, wenn mindestens ein Partner der Evangelischen Kirche angehört.

In welchen Kirchen der Gemeinde ist es möglich eine Traugottesdienst zu feiern?

Zu unserer Gemeinde gehören verschiedene evangelische und katholische Kirchen, bzw. Gebäude in denen eine kirchliche Trauung möglich ist, wobei bei den katholischen Kirchen jeweils die dortigen Gemeinden gefragt werden müssen:

  • Die evangelische Friedenskirche in Mülheim Kärlich
  • In Bassenheim sowohl die katholische Kirche, als auch das Teehaus im Park
  • In Wolken in der katholischen Kirche
  • In Rübenach im evangelischen Gemeindehaus und in der katholischen Kirche
  • In Kettig in der katholischen Kirche und in Urmitz- Rhein

Darf während der Trauung fotografiert werden?

Das wird in jeder Gemeinde unterschiedlich gehandhabt, in unserer Gemeinde ist das normalerweise erlaubt, muss aber mit dem jeweiligen Pfarrer/ Pfarrerin abgesprochen werden.

Ist es möglich, die Kirche besonders zu schmücken, und kostet das etwas?

Besonderer Blumenschmuck ist in den meisten Kirchen möglich. Alles, was über den bereits vorhandenen Blumenschmuck hinaus geht, müssen Sie selbst bezahlen und auch selbst organisieren.

Was kostet die Trauung?

Die Kirche und der Organist werden in der Regel von der Gemeinde übernommen.

Dürfen wir selbst bestimmen, wofür die Kollekte bei unserer Trauung verwendet wird?

Selbstverständlich.

Wir wollen uns von einem Pfarrer oder einer Pfarrerin trauen lassen, die wir kennen, die aber nicht in der Gemeinde arbeiten, in der die Trauung stattfindet. Ist das möglich?

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Sprechen Sie Einzelheiten mit Ihrem Pfarramt vor Ort ab.

Können wir Tag und Uhrzeit der kirchlichen Trauung wählen?

Selbstverständlich – allerdings muss vorher abgeklärt werden ob die Örtlichkeiten nicht schon vergeben sind.

Wir sind beide nicht in der Kirche. Können wir uns kirchlich trauen lassen?

Nein, das ist nicht möglich. Wenn der Wunsch nach einer kirchlichen Trauung Grund ist, über den Eintritt oder Wiedereintritt in die evangelische Kirche nachzudenken, fragen Sie im Büro nach- wir geben gerne Auskunft.

Kann man einen Gottesdienst anlässlich einer Jubelhochzeit feiern?

Ja, es gibt kirchliche Formen, um ein solches Fest zu feiern. Das kann eine schöne und würdige Möglichkeit sein, an Ihre kirchliche Trauung zu erinnern. Fragen Sie in Ihrem Pfarramt nach.

Gibt es eine ökumenische Trauung?

Eigentlich nicht. Aber wenn ein Partner evangelisch, und der andere katholisch ist, kann entweder ein evangelischer Gottesdienst mit Beteiligung eines katholischen Priesters oder ein katholischer Gottesdienst mit Beteiligung eines evangelischen Pfarrers bzw. einer Pfarrerin gefeiert werden. Umgangssprachlich wird dies „ökumenisch“ genannt.

Beratung Angehöriger nach Suizid

Plötzlich ist alles anders – ein Mensch, den wir lieben, nimmt sich das Leben. Unfassbar, unvorstellbar. Und doch passiert genau das immer wieder – mitten in unserer Gesellschaft. Frau Christa Albrecht bietet eine Selbsthilfegruppe für betroffene Angehörige in Mülheim-Kärlich an, jeden dritten Dienstag im Monat, findet um 18.00 Uhr ein Treffen der Selbsthilfegruppe statt – bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Unsere Kontakt-Telefon-Nr.: 0160-1570182.

Mülheim-Kärlich, Poststraße 53, Paul-Gerhardt-Haus.

Taufe

taubeSie möchten Ihr Kind taufen lassen oder selbst getauft werden? Dann helfen Ihnen hoffentlich diese Informationen.

Die Taufe ist die sichtbare Zusage der Liebe und des Segens Gottes: „Fürchte dich nicht, ich habe dich erlöst …“ (Jesaja 43,1). Die Einzigartigkeit und Besonderheit jedes menschlichen Lebens wird hier ausgesprochen und damit in besondere Weise deutlich gemacht. Jedes menschliche Wesen ist ein Geschöpf, kein Mensch hat das Recht allein nach seinem Willen über einen anderen Menschen zu verfügen. Gerade in einer Zeit, in der der Mensch zum austauschbaren Objekt reduziert wird, ist dieses Symbol von tiefer Bedeutung.

Zugleich wird der Täufling durch die Taufe in die Kirche und Gemeinde aufgenommen und erhält die Voraussetzung für alle Kirchenmitgliedsschaftsrechte (Abendmahl, Konfirmation, Trauung, usw …). In der evangelischen Kirche ist die Kindertaufe die Regel – man kann aber auch bis ins Jugend- oder Erwachsenenalter warten, um die Taufe dann bewusster mitzuerleben und sein eigenes „Ja“ zu sagen. Bei der Kindertaufe tun das stellvertretend die Eltern und Paten und versprechen, ihr Kind im christlichen Glauben zu erziehen.

Wie kann ich eine Taufe anmelden?

Bitte melden sie sich ca. 3 – 6 Wochen vor dem von Ihnen gewünschten Tauftermin in unserem Pfarrbüro. Dort vereinbaren Sie den Tag der Taufe und einen Termin für das Taufgespräch, das in der Regel bei Ihnen zu Hause stattfinden wird. Während des Gesprächs werden alle wichtigen Dinge der Taufe besprochen: Ablauf des Gottesdienstes, Taufspruch, Taufkerze, besondere Wünsche für die Taufgestaltung, Aufgaben der Paten, Angebote zur Begleitung des Täuflings nach der Taufe, usw. Wir benötigen im Vorfeld das Stammbuch, die Urkunde für religiöse Zwecke und die Patenbescheinigungen.

wasserWie ist der genaue Ablauf einer Taufe?

Die Taufe wird im Gottesdienst im beisein der Gemeinde gefeiert. Nach einem Eingangsteil, Tauflied, Taufansprache, Taufevangelium und Glaubensbekenntnis versammeln sich Eltern und Paten mit dem Täufling um das Taufbecken, rechts oder links vom Altar. Dort geben sie das Taufversprechen ab. Daraufhin wird der Täufling von dem/der Pfarrer/in „Im Namen des Vaters und des Sohnens und des Heiligen Geistes“ unter dreifachem Übergießen mit Wasser getauft. Es folgen Taufspruch und ein Segensgebet, evtl. das Entzünden einer Taufkerze oder andere Gestaltungselemente.

Wer kann Taufpate/Taufpatin werden?

Taufpate/Taufpatin kann werden, wer einer christlichen Kirche (ev., kath., freikirchlich, usw.) angehört und deren Patenrechte besitzt (in der Evangelischen Kirche z.B. werden diese durch die Konfirmation erworben). Wer aus der Kirche ausgetreten ist, kann nicht Pate werden. Einer der Paten sollte nach Möglichkeit evangelisch sein. Die Paten müssen bei dem für sie zuständigen Gemeindeamt um eine Patenbescheinigung bitten (Kirchenmitgliedsbestätitgung).

Filmen und Fotografieren

Das Filmen und Fotografieren ist nur vor und nach dem Gottesdienst gestattet. Dabei steht nach dem Gottesdienst auch der Altarraum für Erinnerungsfotos und -filme zur Verfügung. Das Presbyterium (Gemeindeleitung) hat diesen Beschluss gefasst, weil sich leider gezeigt hat, dass Fotografieren und Filmen, egal in welcher Form, den Gottesdienst stören.

Wie finde ich einen Taufspruch?

Jeder Bibelspruch ist als Taufspruch möglich. Er soll als Wunsch oder Leitwort den Täufling durch sein Leben begleiten. Beim Taufgespräch erhalten Sie eine Liste mit ausgewählten Bibelsprüchen, aber natürlich können Sie auch selbst in der Bibel nachschlagen.
Ein Tipp: In der Lutherbibel sind wichtige Sprüche dickgedruckt, z.B.: So spricht der HERR: fürchte dich nicht, ich bin mit dir; weiche nicht, denn ich bin dein Gott. Ich stärke dich, ich helfe dir auch, ich halte dich durch die rechte Hand meiner Gerechtigkeit. (Jesaja 41,10)

Christus spricht: ich bin das Brot des Lebens. Wer zu mir kommt, den wird nicht hungern; und wer an mich glaubt, den wird nimmermehr dürsten. (Johannes 6,35)

Denn bei dir ist die Quelle des Lebens, und in deinem Lichte sehen wir das Licht. (Psalm 36,10)

Wiedereintritt

An wen muss ich mich wenden, wenn ich wieder in die Kirche eintreten will?

Zunächst wenden Sie sich an den für Sie zuständigen Pfarrer oder Pfarrerin. Nach einem persönlichen Gespräch wird ihr Antrag dem Presbyterium vorgestellt und muss formal genehmigt werden. Es werden dabei keinerlei persönliche Details mitgeteilt. Die Genehmigung durch das Presbyterium bedeutet die Aufnahme in die Evangelische Kirche. Von dem Tag an sind Sie (wieder) Mitglied der evangelischen Kirche. Danach können Sie, auf Wunsch, in einem oder nach einem Samstags- oder Sonntagsgottesdienst aufgenommen werden. Dies geschieht in einem kurzen Akt im Rahmen des Gottesdienstes oder anschließend in Gegenwart von mindestens zwei PresbyterInnen.

Werde ich noch einmal getauft?

Die Taufe ist einmalig. Sie wird grundsätzlich von allen Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) gegenseitig anerkannt. Darum werden Sie bei einem Kircheneintritt nicht noch einmal getauft, auch dann nicht, wenn Sie früher einer anderen anerkannten christlichen Gemeinschaft angehört haben.

Und wenn ich vorher keiner christlichen Gemeinschaft angehört habe?

Dann werden Sie durch die Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen. Dem Gottesdienst geht in der Regel ein Taufgespräch voraus. Sie können so den christlichen Glauben näher kennen lernen.

Werde ich der Gemeinde vorgestellt?

Nicht ausdrücklich. Wenn Sie es gerne möchten, kann in einem Gottesdienst Ihr Eintritt bekannt gemacht werden.

Was habe ich von der Mitgliedschaft in der Kirche?

Die Kirche ist eine große Gemeinschaft. In ihr tauschen sich die Menschen über ihren Glauben aus und bekommen dadurch neue Anregungen für die großen Fragen nach Ursprung, Sinn und Ziel des Lebens. Darüber hinaus erwerben Sie mit der Kirchenmitgliedschaft verschiedene Rechte, z. B. das Recht, ein Patenamt zu übernehmen, kirchliche Dienste in Anspruch zu nehmen (z. B. die kirchliche Trauung, das kirchliche Begräbnis) und an vielen Angeboten Ihrer Kirchengemeinde teilzunehmen. Sie haben zudem das Recht, an den alle sechs Jahre stattfindenden Wahlen zum Leitungsgremium teilzunehmen, selbst zu wählen oder sich in ein kirchliches Amt wählen zu lassen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sofern Sie dem Pfarrer oder der Pfarrerin nicht persönlich bekannt sind, sollten Sie Ihren Personalausweis dabei haben. Außerdem werden bei einem Wiedereintritt die Daten über den Kirchenaustritt (Austrittsbescheinigung) und möglichst auch die Taufurkunde benötigt.

Was kostet mich der Eintritt?

Der Eintritt in die evangelische Kirche ist, im Unterschied zum Austritt bei den staatlichen Stellen, kostenlos.

Was kostet mich die Mitgliedschaft?

Es gibt viele Kirchenmitglieder, die gar keine Kirchensteuer zahlen (z.B. Jugendliche, Studierende, Arbeitslose, Rentner). In der Regel müssen 9 Prozent der Lohn- oder Einkommenssteuer bezahlt werden. Dies gilt ab einem Bruttoeinkommen von 899,99 € für Ledige, 1.703,99 € für Verheiratete und 2.258,99 € für Verheiratete mit einem Kind. Wer 2.500 € brutto im Monat verdient und verheiratet ist, zahlt nur 12,69 € Kirchensteuer monatlich. Die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. So verringert sich Ihre Steuerschuld. Die Kirche ist dankbar, dass ihre Mitglieder die kirchliche Arbeit mit Spenden und Kollekten und vor allem mit der Kirchensteuer unterstützen. Falls Sie eine Lohnsteuerkarte haben: Bitte lassen Sie Ihre Kirchenzugehörigkeit nach Ihrem Wiedereintritt eintragen.

Was hat der Staat mit der Kirche zu tun?

Der Staat zieht die Kirchensteuer mit der Lohnsteuer ein. Für diese Dienstleistung zahlt die Kirche an den Staat eine Gebühr. Ein eigenes kirchliches System wäre erheblich teurer.