Einladung zur Informationsveranstaltung zum neuen rheinland-pfälzischen Bestattungsgesetz am Mittwoch, den 26. November 2025 um 19:00 Uhr im Paul-Gerhardt-Haus, Poststraße 53, 56218 Mülheim-Kärlich.
Im September 2025 hat der rheinland-pfälzische Landtag ein neues, grundlegend überarbeitetes Bestattungsgesetz beschlossen, das bereits am 27. September 2025 in Kraft getreten ist.
Folgende Kernpunkte der Reform sind im neuen Gesetz geregelt:
- Weitgehende Aufhebung der Friedhofspflicht für die Asche von Verstorbenen, insbesondere durch Eröffnung der Möglichkeit der Ausbringung der Asche außerhalb von Friedhöfen und der Aushändigung von Urnen an Privatpersonen.
- Zulassung von Flussbestattungen der Asche Verstorbener in den vier großen Flüssen des Landes (Rhein, Mosel, Saar und Lahn).
- Wegfall der allgemeinen Sargpflicht auf Friedhöfen durch Zulassung sog. „Tuchbestattungen.“
Darüber hinaus sind eine Reihe im Kern nicht umstrittener Neuregelungen getroffen worden, wie die Neuregelung der Bestattung sog. Sternenkinder (= Kinder, die vor, während oder bald nach der Geburt gestorben sind), ergänzende Regelungen des Landes für im Auslandseinsatz gefallene Soldatinnen und Soldaten, sowie eine umfassende Neuregelung des Leichenschauwesens.
Da das neue Gesetz schon während des Gesetzgebungs-verfahrens auf große Resonanz in der Bevölkerung, aber in Teilen auch auf grundlegende Kritik, insbesondere der beiden großen Kirchen, gestoßen ist, bietet die Evangelische Kirchengemeinde Urmitz-Mülheim eine Informationsveranstaltung für alle Interessierten zum neuen Bestattungsrecht an, und zwar
am Mittwoch, den 26. November 2025 um 19:00 Uhr im Paul-Gerhardt-Haus, Poststraße 53, 56218 Mülheim-Kärlich.
Als Referent wird Hartmut Müller-Rentschler, Vorsitzender Richter am Oberverwaltungs-gericht Rheinland-Pfalz a. D. und seit vielen Jahren in Gremien der Kirchengemeinde tätig, über das neue Bestattungsrecht informieren.
Wegen begrenzter Platzkapazitäten bedarf die Teilnahme einer Anmeldung bis spätestens 20. November 2025, und zwar über unser Gemeindebüro (E-Mail: gemeindebuero_urmitz-muelheim@ekir.de; Telefon: 02630/957399).

