Infektionsschutzkonzept der Evangelischen Kirchengemeinde Urmitz-Mülheim
(Stand: 17.06.2020)
Zur Ermöglichung von Gottesdiensten unter den während der Corona-Pandemie erforderlichen Schutz- und Hygienebedingungen hat das Presbyterium der evangelischen Kirchengemeinde Urmitz-Mülheim das nachfolgende Infektionsschutzkonzept beschlossen:
- Gottesdienste finden ab Sonntag, den 17. Mai 2020 in der Friedenskirche (Poststraße 45, 56218 Mülheim-Kärlich), im Gemeindezentrum Paul-Gerhardt-Haus („PGH“, Poststraße 53, 56218 Mülheim-Kärlich) sowie im Gemeindezentrum Haus der Begegnung („HdB“, Am Mühlenteich 4, 56072 Koblenz-Rübenach) zu den im Voraus angekündigten Zeiten nur unter den nachfolgend unter Nr. 2 bis 11 genannten Schutz- und Hygienebedingungen statt. Für Gottesdienste im Freien gilt Nr. 12.
- In der Friedenkirche sind die Orgelempore und die Sakristei, im PGHder Clubraum, die Küche und das Untergeschoss sowie im HdB die Küche und alle Räume im Obergeschoss für Gottesdienstbesucher gesperrt.
- Gottesdienstbesucher dürfen nur auf den festgelegten und markierten Plätzen Platz nehmen, die einen Abstand von mindestens 1,5 m zu anderen Gottesdienstbesuchern gewährleisten müssen. Familienangehörige, die in einer Haushaltgemeinschaft leben, dürfen nebeneinander sitzen; in Zweifelsfällen ist dies glaubhaft zu machen. Die Plätze werden durch den Ordnungsdienst (siehe Nr. 10) zugewiesen.
- Gottesdienstbesucher müssen sich beim Betreten der Kirche bzw. der Gemeindezentrenin eine Teilnehmerliste mit Name und Anschrift eintragen, um ggf. Infektionsketten nachverfolgen zu können. Dabei ist ein Abstand von mindestens 1,5 m zu anderen Gottesdienstteilnehmern zu wahren. Die Teilnehmerlisten sind für die Dauer von einem Monatverschlossen aufzubewahren und dem Gesundheitsamt auf Verlangen auszuhändigen. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist sind sie zu vernichten.
- Gottesdienstbesucher müssen beim Betreten der Kirche/der Gemeindezentren bis zur Einnahme des zugewiesenen Sitzplatzes sowie beim Verlassen der Kirche/der Gemeindezentren einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
- Im Gottesdienst finden kein Chor- oder Gemeindegesang und keine Blas- oder Orchestermusik statt. Auf liturgische Berührungen (z. B. Friedensgruß) wird verzichtet. Das Abendmahl wird bis auf weiteres nicht gefeiert.
- Die Toiletten in der Friedenskirche bzw. in den Gemeindezentrendürfen nur von jeweils einer Person aufgesucht werden. Im Eingangsbereich der Kirche/der Gemeindezentrensowie in den Toilettenräumen werden Desinfektionsmittel bereitgestellt, zu deren Benutzung jeweils aufgefordert wird.
- Kollekten werden nur im Eingangsbereich der Kirche/der Gemeindezentren in einem entsprechend gekennzeichneten Behältnis gesammelt. Bei der Zählung und Erfassung sind Einmalhandschuhe zu tragen.
- Das geordnete Betreten und Verlassen derGebäude und derGrundstücke wird durch einen Ordnungsdienst (siehe dazu Nr. 10) gewährleistet. Menschenansammlungen vor oder nach dem Gottesdienst sind untersagt und werden unterbunden.
- Für die Kontrolle der Einhaltung der vorstehenden Schutz- und Hygienebedingungen sind der/die den Gottesdienst jeweils leitende Pfarrer/Pfarrerin gemeinsam mit der Küsterin sowie einem weiteren jeweils zu bestimmenden Gemeindemitglied (Ordnungsdienst) verantwortlich.
- Die Gottesdienstbesucher werden vor dem Betreten der Kirche/der Gemeindezentren durch Aushang sowie erneut zu Beginn des Gottesdienstes in geeigneter Form über die vorstehenden Schutz- und Hygienebedingungen informiert und zu deren unbedingter Beachtung angehalten.
- Die Kirchengemeinde behält sich vor, Gottesdienste unter freiem Himmel durchzuführen, z. B. im Garten des PGH oder des HdB. Im Freien entfällt die Pflicht zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes; der Einsatz eines Chores kann unter Einhaltung dafür zu bestimmender besonderer Abstandsregelungen im Einzelfall zugelassen werden. Im Übrigen gelten die Regelungen nach Nrn. 3, 4, 6 Satz 2 bis 4 und Nr. 7 bis 11 für Gottesdienste im Freien entsprechend.
- Die vorstehenden Schutz- und Hygienebedingungen werden allen Gemeindemitgliedern durch Aushang an den Predigtstätten in Mülheim-Kärlich und Rübenach sowie auf der Homepage der Gemeinde (evangelkium.de) mitgeteilt. Darüber hinaus erfolgt zeitnah eine Information im Gemeindebrief („GemeindeLeben“).